Wald und Jagd

Informationen zum Thema Wald und Jagd

Mit der WBV Holzkirchen zum Jagdschein

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Aktuelles

Waldpakt 2023
Gemeinsame Pressemitteilung von Waldbesitzer- und Bauernverband, Juni 2023

Waldbrief extra
Februar 2022: Zu den Ergebnissen des aktuellen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung in Bayern

Gemeinsame Pressemitteilung zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes von BUND Naturschutz und Waldbesitzerverband
Zur Pressemitteilung, Frühjahr 2021

Deutscher Forstwirtschaftsrat (DFWR):Positionspapier für eine zeitgemäße Jagd
Auch der DFWR möchte Wald und Schalenwild in Einklang bringen.
Zum Positionspapier

Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Oberbayern und die Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften des Bayerischen Bauernverbandes haben eine gemeinsame Erklärung zum Thema  „Wir brauchen eine waldorientierte Jagd“ veröffentlicht.
Zur gemeinsamen Erklärung

Zum Pressebericht des ILB, vom 24.9.2019

Jagdgenossenschaft und Pachtvertrag

Für rechtliche Fragen um die Jagdgenossenschaft und den Jagdpachtvertrag empfehlen wir die Broschüre des Bayerischen Bauernverbandes: „Die Jagdgenossenschaft“. Ein Leitfaden für den Jagdvorsteher. In dem hier niedergelegten Jagdpachtvertrag sollte das „Rosenheimer Modell“ zur Wildschadensregulierung aufgenommen werden. Zu beziehen gegen eine Schutzgebühr von derzeit 15 €, z.B. bei der
BBV Geschäftsstelle Holzkirchen-Rosenheim,
Rudolf-Diesel-Ring 1b, 83607 Holzkirchen, Tel. 08024/992810

Informationen zum Thema Eigenbewirtschaftung

Grundsätzliche Informationen zum Thema Eigenbewirtschaftung erteilt der angestellte Jäger der Jagdgenossenschaft Hausham, Herr Peter Lechner, Mobil 0171/9784477

Ein Vergleich: Verpachtung oder Eigenbewirtschaftung

AFZ – Artikel (2009) zum Thema Eigenbewirtschaftung v. Revierjagdmeister Nikolaus A. Urban

Vertragsbeispiele Eigenbewirtschaftung

Hinweis: Seit April 2018 sind im Landkreis Miesbach viele eigenbewirtschaftete Reviere von der Unteren Jagdbehörde auf Rechtsmängel in den Dienstverträgen mit dem „angestellten Jäger“ hingewiesen worden.

Wichtig: Die Eigenbewirtschaftung als jagdrechtlich zulässige und bewährte Alternative zur Verpachtung wird auch von der Unteren Jagdbehörde Miesbach keinesfalls grundsätzlich in Frage gestellt. Die Jagdbehörde muss als Rechtsaufsichtsbehörde aber dafür Sorge tragen, dass die Verträge mit dem angestellten Jäger jagdrechtskonform sind, genau so, wie sie das auch bei Jagdpachtverträgen sicherstellen muss.

Das unten eingestellte Vertragsmuster entspricht voll und ganz den Vorgaben der UJB Miesbach.
Die Begehungsscheine müssen den Jagdbehörden nicht gemeldet werden, da die Laufzeit jeweils unter einem Jahr beträgt.

Jagdgelegenheit in der Eigenbewirtschaftung Hartpenning
Die Jagdgenossenschaft Hartpenning, Gemeinde Holzkirchen, betreibt ihr GJR bereits seit 1995 als Eigenbewirtschaftung. Die JG ist stets an waldfreundlichen Jägern interessiert. Bei Interesse bitte bei Jagdvorstand Josef Taubenberger, Tel. 08021/7632, melden (ab 19 Uhr).

Informationen zu den „Revierweisen Aussagen“

Revierweise Aufnahmen“ Modell Miesbach, Broschüre von Hans Kornprobst für BN, ÖJV und ANW

Wissenswertes zu Wald und Jagd

Informationen für den Waldbesitzer, Neuauflage einer Broschüre des ÖJV

ÖJV-Faltblatt zur Biologie und Bejagung des Rehwildes

Zur Frage der Fütterung, Erläuterungen von Forstdirektor Ully Schweizer, AELF Miesbach

Ohne Zaunbau und Pflanzung zu stabilen Mischwäldern“ , Artikel von Förster Robert Wiechmann in LandInForm 4/2010, Seite 23

Pressemitteilung zum Wald-Wild Konflikt (BfN, ANW, DFWR)

Wissenschaftliche Studie zum Wald-Wild Konflikt (Ammer, Vor, Knoke, Wagner)

Wald vor Wild“, Schreiben der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberbayern an Minister Brunner

Wildschadensregulierung:
Rosenheimer Modell
Aktuelle Sätze Rosenheimer Modell 

Link zum ÖJV Bayern

Link zu Bauernjäger.de

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